Seventh Circuit Federal ZIVILRECHTS PUBLIC Autos 2009.61.00.007033-0 Autor: Bundesrepublik D: Bundesregierung
Dies ist eine Angelegenheit von öffentlichem Zivilklage einstweilige Verfügung mit der Aufforderung zur Früherkennung Erleichterung gewährt, durch die Staatsanwälte gegen die Bundesregierung, die bei dieser Gelegenheit die Klägerin die Einhaltung richterlichen Anordnung, nämlich die Verpflichtung, dem Antragsgegner nicht Postulate eingereicht, das heißt, nicht bestimmen, oder in anderer Weise für Hersteller und Lieferanten von Fahrzeugen oder den Verbrauchern dieser Waren zu verhängen, die obligatorische Installation von Anlagen einschließlich der Rolle von Screening-und / oder Ort aktiv oder inaktiv ist, unter Androhung der Zwangsvollstreckung oder der spezifischen tägliches Zwangsgeld gemäß Artikel 11 der LACP und Kunst. 84 CDC. Das Ziel, als Folge, zufällige Anerkennung der Nichtigkeit der Resolution 245, July 27, 2007 Contran und Ordnungen 47 vom 20. August 2007, und 102 vom 30. Oktober 2008, die DENATRAN.
Die vorläufigen tadelte von der Beklagten bewertet werden Chancen in den Satz. Die Frage zur Debatte spiegelt unmittelbar, was ursprünglich beschlossen blieb, nämlich die Durchführung der obligatorischen und allgemeinen Tracker (jetzt unter dem Namen Locator) der gekoppelten Fahrzeug Diebstahlschutzvorrichtung an allen Fahrzeugen null km in Angriff auf die Rechte der Verbraucher (kostenlos wird) und das verfassungsmäßige Recht auf Schutz der Privatsphäre - auf der Basis von aktiven und passiven Daten im Gerät enthalten. Anfangs der Staatsanwalt erklärt, dass die gemeinsame Installation auf einem einzigen physikalischen Mechanismus und die Diebstahlschutzvorrichtung tracker, Bindung bezeichnet, durch den Code für Verbraucherschutz verboten. Dennoch erklärt der Autor die Straftat, die verfassungsmäßige Recht auf Privatsphäre ist die Möglichkeit, zu enthüllen tracker, Satellit, unabhängig von der Erlaubnis des Eigentümers, der Weg führte durch das Fahrzeug, oder zumindest zu erhalten das Datenbanksystem, das Fahrzeug der letzten 200 Position Standorte, auch wenn der Eigentümer nicht die Möglichkeit der Ausrüstung von Diensteanbietern zu verfolgen.
Daher die Forderung nach Entlastung frühen konsequente präventive erwarten die Verpflichtung, keine Angeklagten geben, war nicht zu ermitteln, oder auf andere Weise die Hersteller von Fahrzeugen oder Lieferanten oder Kunden von diesem und den obligatorischen Einbau von Geräten, die die Funktion enthält Screening-und / oder Ort, aktiv oder inaktiv, unter Androhung eines täglichen Zwangsgeldes nach dem Verfahrensrecht.
Der Schutz wurde wie folgt angenommen:
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen auf die Auswirkungen von Schutz, stark in art.273 Cc 461 des Zollkodex. die Verpflichtung auf das Gegenteil, nämlich nicht zu bestimmen, um festzustellen, oder auf andere Weise auf die Hersteller und Lieferanten von Fahrzeugen oder den Verbrauchern dieser Waren zu verhängen, die obligatorische Installation von Anlagen einschließlich der Rolle der Screening-und / oder Ort, Aktiv-oder inaktiv, und damit rechnen zufällige Anerkennung der Nichtigkeit der Kunst. 1, § 1 letzten Teil der Resolution Nr. 245 vom Contran und Nummern 1.1 und 2.1 des Anhangs der Verordnung Nr. 102/08 des DENATRAN, im Widerspruch zu dieser Entscheidung. In diesem Zusammenhang sollte der Einsatz von Anti-Diebstahl-Vorrichtung - M-Blocker getrennt von den Scanner gehalten werden, durch die notwendigen technischen Anpassungen. Ich muss betonen, also den Inhalt der decisum den optionalen Einsatz der Crawler, durch Anwendung der Verbraucher / User's Fahrzeug an den rechtmäßigen Eigentümer. "
Diese Entscheidung war Gegenstand der Rechnung für die Überprüfung durch die Beklagte, während die TRF der 3. Region die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung abgewiesen.
Es besteht daher die Schärfe der richterlichen Anordnung, a) eine Feststellungsklage Inhalt von Einschüchterungen, das heißt, tun, um nicht die Beklagte, nur damit ist es nicht erforderlich Dritter zu den obligatorischen Einbau von Tracker und Locator oder in Fahrzeugen umzusetzen; b) der Stempel materiell, entschlossen, nicht in der gleichen Verfahren eingeführt werden, die Diebstahlschutzvorrichtung und Scanner, da letztere wurde als Angriff auf das Recht auf Privatsphäre zu sehen (vorausgesetzt, die Installation nur auf Wunsch des Verbrauchers).
Der Inhalt der Beschreibung der Bundesanwaltschaft, so zieht sich der Beklagte Affront gegen das Gericht, gerade weil behördlichen Anordnungen zu erlassen, die gegen die gerichtliche Anordnung in Kraft. In der Tat, der Punkt 2.2 des Anhangs Il-Verordnung 253/2009 des DENATRAN ist kategorisch in dieser Hinsicht zu haben:
"verraten die Diebstahlschutzvorrichtung ist ein einzelnes Gerät mit der obligatorischen Funktionen der autonomen Blockade (lokal) und Fernbedienung. Die Module der Abbildung 1 sind eher funktional als separate Geräte, mit Ausnahme der Batterie-Modul helfen ... das Kommunikationsmodul bidirektionalen müssen die Fabrik verlassen vollständig getestet und mit anderen funktionalen Modulen in Abbildung 1 beschriebene (...) Dieses Modul integriert (in, das Senden und Empfangen von Informationen von einem Service-Center. Details der Ereignisse, legen Sie die Strategie für den Schutz Fahrzeug, sollte immer auf die zentrale gesendet werden. Befehle Sperren und Entsperren eingegangen sein müssen, und durch die Anti-Diebstahl-Anlagen verarbeitet werden, sowie die Aktivierung und Deaktivierung des Alarms ... "
Im Gegenzug hat sich die Resolution Nr. 82/2009 Contran angefochtenen Resolution, Nr. 245/07, behielt aber in vollem Umfang seiner Tätigkeit ist, nämlich die Nutzung passiver tracker. Hier ist die Lektüre des Romans schriftlich (Hervorhebung hinzugefügt):
"Es wird der Besitzer zu entscheiden, die Funktion der Position des Fahrzeugs und die anschließende Abwicklung der Ausrüstung von Diensteanbietern, indem Sie die Art und den Umfang davon entfernt zu kaufen."
Aber wenn es bis zu den Verbrauchern, sich nur auf die Funktion des Browsers entscheiden, bleibt es klar, dass die Tracking-Mechanismus bereits auf dem Fahrzeug eingesetzt ist, eine Situation, die Semantik widerspricht und die Bedeutung der oben wies auf eine gerichtliche Anordnung, da diese Scanner in das Fahrzeug und auf dem immanenten Daten der letzten 200 Standorten, wie gezeigt wurde.
Und bietet gerade in diesem Sinne sind die Automobilhersteller, Berichten zufolge YAMAHA MOTOR AMAZON LTDA. der FLS. 1013:
Die physikalische Zusammensetzung der Geräte im Sinne des Artikels 2.2 des Anhangs II der Verordnung Nr. 253/2009 ist identisch mit dem in Abschnitt 2.2 des Anhangs beschrieben Dekret 10212008, von dem derzeitigen Rechtsrahmen aufgehoben.
Da es sich um die Identität von Geräten, hat · klar, wie die gleichen rechtlichen Verstoß. · Hier betont, dass die regulatorischen Fokus legt die Anhäufung von Anlagen Diebstahlsicherung Mechanismus Standort / Crawler, so dass ihre einzige Funktion aktiviert ist.
Diese Bestimmung auch im Kontrast zu den vorangegangenen Gerichtsbeschluss - die gerade verbietet den Einbau eines solchen Mechanismus, auch Beleidigung des Kodex für Verbraucherschutz, durch die Kopplung bis verbindlich:
Artikel 39. Es ist der Lieferant von Waren oder Dienstleistungen verboten, unter anderem Missbrauch;
I - auf die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen für die Lieferung von einem anderen Produkt oder eine Dienstleistung, und ohne gerechtfertigten Grund, die Höchstmengen;
Wie, warum der Angriff auf das Recht auf Privatsphäre gibt es bereits:
(...) Um festzustellen, ob der Antrag für die vorzeitige Entlastung in diesem Fall unterschiedlich beteiligt sind, ist es unbedingt erforderlich zu prüfen, ob die technische Einrichtung, die (aus Zauber an einer Stelle ein Diebstahl-Mechanismus /-Blocker und ein Scanner), die sich mit der Resolution Nr. 245 vom Contran , die aber nicht durch den Crawler Fahrzeug-Besitzer, ist der Speicherung von Daten über die Position des Fahrzeugs oder Standorte ihrer letzten fähig?
Angesichts der Beweise in den Akten gesammelt, vor allem in der Dokumentation der FLS. 711.175 stellt fest, dass ja, ist der Motor-Technologie in Frage, mit der Technologie, die ihre Funktionalität wird nicht durch den Verbraucher aktiviert / erlaubt ausgestattet Eigentümer des Fahrzeugs.
In diesem Sinne sind die Antworten auf die Frage der Macher des Föderalen Öffentlichen Ministerium, wie aus dem Abschluss von Gesellschaften Autohersteller, Ford, Volkswagen, PEUGEOT CITROEN BRASILIEN, RENAULT, General Motors und der National Association of Automobile Manufacturers gezeigt . über die möglichen Verfolgung des Fahrzeugs, auch wenn nicht aktiviert den Crawler auf den Verbraucher / Eigentümer.
Im Einklang Stimme, Autohersteller kämpfen, dass der Wortlaut der Ziffer 1.1 und 2.1 des Anhangs Verordnung n "102/08 Rückverfolgung möglich ist, wenn auch nicht durch den Benutzer bewohnt. Hier ist der Wortlaut der für diese Artikel:
"1.1-Geräte Diebstahlsicherung Diebstahlsicherung Geräte sollten alle ihre Funktionen unabhängig getestet und funktionsfähig Aktivierung der Überwachung / Verfolgung haben. Nicht der Aktivierung dieses Dienstes, nicht mit der Deaktivierung von Funktionen, sondern die Vermittlung von Kommunikations-Modul auf standby mögliche Aktivierung der gleiche.
2,1 - Funktion Alle Funktionen der Diebstahlschutzvorrichtung sollte immer aktiv, auch wenn der Tracking-Dienst wurde nicht durch den Benutzer aktiviert wurde. In diesem Fall ist die Kommunikations-Modul muss im Standby-Modus (reduzierter Stromverbrauch). Die Initialisierung Signal-Empfänger zur Positionsbestimmung und die Wahrung der kontinuierlichen Verwirklichung dieser Zeichen sollte beibehalten werden und haben immer gespeichert werden zumindest in den letzten 200posições. Alle Veranstaltungen, die die Sicherheit Strategie der Anti-Diebstahl-Geräte sollten auch verarbeitet und gespeichert umfassen. "
Daher die Reaktion der Automobilhersteller, die die letzte Etappe der Antwort "zu markieren, die Staatsanwaltschaft der Volkswagen Hersteller von Tradition und hervorragende Kenntnisse im Bereich der inländischen Fahrzeuge, also Frage im Hinblick auf die Bestimmungen der Resolution und Verordnung bereits erwähnt, von der Installation des Scanners werden die Fahrzeuge werden theoretisch in der Lage Lage, bei denen der Verbraucher n / den Service von Anbietern von Tracking-Dienste zu erwerben. (Seiten 71/73), die wiederum weist die sehr Verteidigung des Beklagten, dass eine Tech-Screen-Häuser der letzten 200 Standorten des Fahrzeugs gemacht hat aus dem tracker. Betrachtet man jedoch die Beklagte, die nicht in der Lage DENATRAN Zugriff auf solche Daten, es erfordert die Verknüpfung mit anderen Fächern aus dem System, dh die Telekommunikationsunternehmen. Allerdings ist diese Schlußfolgerung nicht die Beweise bisher gesammelten passen, so dass der Beklagte nicht beweisen die Tatsache entgegensteht, das Recht des Autors, sah ehemaligen die Bestimmungen der Kunst. 333, II, der Zivilprozessordnung.
In der Tat, das technische System in 4Reality in der Tat die letzten 200 Home Standorte des Fahrzeugs, auch abseits der Tracker, selbst wenn diese Informationen verschlüsselt oder vorschreiben, an Kennwort für zukünftige Lage, nicht der Datenbank vorhanden (wenn auch latent) trotz gegenteiliger Absicht der Verbraucher / Eigentümer. Diese Situation belastet gegen das Grundrecht von Intimität und Privatsphäre wie in der Kunst hinaus. 5 "X der Verfassung der Republik: sind unverletzlich Intimität, Privatsphäre, Ehre und das Bild der Personen sind, eine Entschädigung für Sach-oder moralische Schäden aus der Verletzung berechtigt;
In der Tat ist die Entweihung der Privatsphäre der Hand, dass der Verbraucher / Eigentümer des Fahrzeugs nicht im Rahmen des Rechnungsabschlusses des Fahrzeugs zu fügen, und doch, die systematische Technologie ist in der Lage, eine Datenbank über ihre neuesten Standorten zu erfassen. Diese Haltung verzerrt das Gefühl von Freiheit und führt zu einem Gefühl der Caputo diminutio die Würde der menschlichen Person. Gefühl, am Boden zerstört, weil der Intimität. Schließlich, ein Unternehmen Minderwertigkeit der Bürger vor dem Staat Maschine, die mit einem Klick Technologie, um die Bürger zu überwachen, wie in der Science Fiction von George Orwell in seinem Buch "1984", die die Idee von Big Brother2 den Staatsapparat fasst die einzelnen Kontrolle skizziert ist von Relentless Überwachungstechnik. (...)
So wie die Grenzen der Relativierung des Rechts auf Privatsphäre, erfuhr der Generalstaatsanwalt Marcio Araujo Schusterschitz Highlights sein Anliegen, den technischen Apparat, die in dem Original, das ich trascrevêlo zu verkaufen (Hervorhebung hinzugefügt):
Die Kunst. 5 der Bundesverfassung, Abschnitt X, bestimmt die Unverletzlichkeit der Privatsphäre und Intimität der Person. Das verfassungsmäßige Recht verleiht seinem Inhaber die Zusicherung einer Sphäre der Isolierung, eine Sphäre der Kontrolle der verfügbaren Informationen über sich selbst e. Darüber hinaus, eine autonome Sphäre der Entscheidungsfindung Einzelpersonen oder vor allem im privaten.
Wir haben in dieser Phase, dass das Erfordernis der obligatorischen Überwachungsgeräte die Privatsphäre von drei Kugeln, dass die Verfassung schützt weh tut.
Das dritte Element der Privatsphäre ist die Fähigkeit einer Person, um Entscheidungen über die Bedingungen zu beeinflussen, dass es genau. Dies ist das Recht der Nicht-Einmischung in private Angelegenheiten.
XI-Fazit und Warnung Obligatorische Crawler Materie in einem freien Markt zu Gunsten eines Wirtschaftssektors, durch einen kombinierten Umsatz, bestehend aus einem Fahrzeug, dass der Verbraucher will, und Ausrüstung, welche nicht. Aber es ist invasiv und Offensive, um Ihre Privatsphäre und der Zweck ist es, Io Karte die Verwendung Ihres Fahrzeugs. Dieses Gerät Sie in einem System, dass die Öffentlichkeit ein Recht, das nicht über handelt es sich um die Datenbanken der Nutzer von Fahrzeugen und deren Bewegungen zu entwickeln, wodurch die Verfolgung der Bevölkerung Regierungs-Funktion übertragen gibt. Dieses System ist unverhältnismäßig, die gesamte Welt der Fahrzeuge, ohne Unterschied sind. Es ist "unmoralisch, der Öffentlichkeit die Möglichkeit, dass die Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft zu verfälschen, was zu geben. Administration Tools unangemessen in einem demokratischen Staat (Verlust der Kontrolle über Ressourcen). Es ist auch ein Missbrauch. erfordern die besondere Belastung der öffentlichen Sicherheit und verzerren den Bedingungen der Präsenz des Staates in das Gesicht der Kriminalität - auch keine Maßnahme oder gemessen, wie das Verbrechen, dass reagieren wird.
Außerdem würde es erfordern, um das Ziel dieser Maßnahmen in die richtige Perspektive und in einem breiteren Kontext zu haben. H, so können Sie liegen mit der Frage: Was kommt als Nächstes? Die Antwort auf diese Frage. natürlich abhängig von der Meinung der Justiz in solchen Verfahren. Zumindest, so das wir haben. Aber man kann sehen, dass die Spur als Präzedenzfall wird die Tür für mehr als das und noch mehr kriechen Zwecke zu öffnen. Im Rahmen der Durchfuhr oder nicht. Auch früher geöffnet für die Verwaltung vorgeschrieben wurde (und Durchsetzung) mehr und mehr von Quersubventionen. Alles, was Sie wollen, obligatorisch sein, so dass vielleicht das Recht auf Nutzung oder Nichtnutzung. Schließlich würde der Präzedenzfall offen gelassen werden, die Öffentlichkeit ihre Institutionen der öffentlichen Sicherheit und verwandeln die Person in Ihrem größte Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität.
Das heißt, eine logische Prämisse nun gesetzlich definiert die Auseinandersetzung im Rahmen des pragmatischen Sicht in Richtung Reform der technologischen Anlagen im Einklang mit den verfassungsmäßigen Rechte. Wenn jedoch die Resolution Nr. 2455 der vorherigen Zustimmung des Eigentümers erfordert! Consumer Fahrzeug mit den Crawler zu ermöglichen, bleibt es unlogisch, die Notwendigkeit, ein Mechanismus der Diebstahlschutzvorrichtung /-Blocker und der Crawler zu engagieren, und unwirtschaftlich - sowohl, weil es Dogma von der Wirtschaft für das kostenlose Angebot zu besseren Preisen, entgegen dem Vorbringen der Beklagten.
So müssen zur Festsetzung der Crawler die Diebstahlschutzvorrichtung getrennt werden, da sich die Staaten der Staatsanwaltschaft, um die Logik des Systems, das den Willen des Verbrauchers / Eigentümer des Fahrzeugs unterstützt, um auf den Erwerb und die verfassungsmäßigen Werte entscheiden, zu isolieren Privatsphäre und dem freien Willen, Grundsätze der Freiheit und der Herrschaft des Rechts selbst errichtet durch die Verfassung von 1988, dass bereits periculum setzt in Verzug.
In dieser Melodie, nur weil sie aus der gleichen physikalischen Instrument, und aus den gleichen Gründen, ich erkenne die Rechtswidrigkeit und die Verfassungswidrigkeit der Verordnung Nr. 253/2009 vom DENATRAN und der Resolution Nr. 82/09 vom Contran.
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen auf die Auswirkungen von Schutz, stark in der Kunst. 273 CC 461 des Kodex, die Verpflichtung, das Gegenteil, nämlich nicht zu bestimmen, um festzustellen, oder auf andere Weise auf die Hersteller und Lieferanten von Fahrzeugen oder den Verbrauchern dieser Waren, die obligatorische Installation von Ausrüstungen, die Funktion des Tracking und umfasst verhängen oder ihres Standortes, aktiv oder inaktiv, und deshalb erwarten zufällige Anerkennung der Nichtigkeit der Verordnung Nr. 253/2009 des DENATRAN und der Resolution Nr. 82/09 vom Contran deshalb im Widerspruch zu der früheren Entscheidung, und der Gegenwart.
In diesem Zusammenhang sollte der Einsatz von Anti-Diebstahl-Geräte - Blocker - getrennt von der Crawler statt. durch die erforderlichen technischen Anpassungen und Mechanik. Ich muss betonen, also den Inhalt der decisum den optionalen Einsatz der Crawler, durch Anwendung der Verbraucher / User's Fahrzeug an den rechtmäßigen Eigentümer.
Intime auf. Versand Briefe an die Behörden, die für DENATRAN Contran und sofort zu erfüllen, unter Strafe des Gesetzes und der Notwendigkeit, die Kunst zu beobachten. 14, V, der Zivilprozessordnung.
Klärung der MPS auf die Notwendigkeit, Briefe an die Automobilhersteller Versand.
Sao Paulo, September 28, 2009
DOUGLAS Camarinha Bundesrichter GONZALES SUBSTITUTE